Entlastung für Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen

Kinder mit besonderen Bedürfnissen haben einen erhöhten Betreuungsbedarf. Nicht nur in den Familien oder der Schule, sondern auch in den Kindertagesstätten. Dort stossen Eltern aus diesem Grund nicht selten auf einen ablehnenden Bescheid.
Das Erziehungsdepartement wurde nun von der Regierung beauftragt, eine entsprechende Rechtsgrundlage zuhanden des Kantonsrats zu erarbeiten. Mit dem Ziel: Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen finanziell stärker zu entlasten. So wie alle anderen Kinder, die in einer Betreuungseinrichtung betreut würden, sollen auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen in der sozial-emotionalen Entwicklung sowie in den sprachlichen und kognitiven Bereichen von einer Betreuung profitieren können. Klicken Sie hier um weiter zu lesen: Regierungsrat will frühe Inklusion fördern .