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Kinder pflücken Beeren
Bewegung auf dem Kickboard
Kinderzeichnung
Spielhuus Kinderparadies
Kinder mit Durchsicht

Tarife und Vertragsbedingungen

Tarife ab CHF 15

Gemeindebeiträge

Das Spielhuus bietet Betreuungsplätze an, die von der Stadt Schaffhausen subventioniert werden. In der Stadt Schaffhausen wohnhafte Familien, können unter diesem Link einen Antrag für Betreuungsgutscheine stellen:

Kinder mit besonderen Bedürfnissen

Für in der Stadt Schaffhausen wohnhafte Familien leistet die Stadt gemäss Reglement 680.3 einen Beitrag an die Inklusionskosten von Kindern mit besonderen Bedürfnissen. Der zusätzliche Betreuungsbedarf muss durch eine Fachperson belegt werden. Die Prüfung erfolgt in Zusammenarbeit mit der sozialpädagogischen Leitung des Schiffli im Spielhuus.

Kantonale Betreuungsgutschriften

Das Gesetz zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter (KiBe-Gesetz; SHR 860.100) bezweckt, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung. Anspruch auf Betreuungsgutschriften hat, wer im Kanton Schaffhausen wohnt, berufstätig, in Ausbildung oder stellensuchend ist und die Kinder noch nicht schulpflichtig sind.

Zu diesem Zweck gewährt der Kanton Schaffhausen Finanzhilfen in Form von Betreuungsgutschriften. Zusätzlich zu den finanziellen Rahmenbedingungen und allgemeinen Vertragsbedingungen, die das Spielhuus vorgibt, gelten für diese subventionierte Plätze und kantonalen Betreuungsgutschriften spezifische Bedingungen, siehe separates Tarifblatt. Die Formulare für den Antrag der kantonalen Betreuungsgutschriften finden Sie unter Informationen/Formulare und Download.

Gern klären wir Ihren Anspruch auf kantonale Betreuungsgutschriften ab. Fragen Sie auch hier bei der Hausleitung nach.

Normaltarife

Für Schaffhauser Familien mit höherem Einkommen sowie für Familien aus übrigen Gemeinden des Kantons Schaffhausen, aus angrenzenden Gemeinden der Kantone Zürich und Thurgau oder aus dem nahen Ausland gelten die nachfolgenden Tarife.

Das Spielhuus ist ein privates Non-Profit-Unternehmen. Die erhobenen Tarife verstehen sich pro Kind und basieren auf einer nicht gewinnorientierten Kalkulation. Sie gelten seit 1. August 2025.

  • CHF 150.00

    Ganztagestarif für Kleinstkinder 4 bis 18 Monate

  • CHF 135.00

    Ganztagestarif für Kinder ab 19 Monaten bis Kindergarten

  • CHF 125.40

    Ganztagestarif für Kinder im Kindergarten

  • CHF 125.40

    Ganztagestarif für Schüler ab 1. Klasse

  • CHF 30.00

    nur Mittagstisch

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie detailliertere Angaben zu unseren Tarifen, z.B. zur Buchung von halben Tagen, zu weiteren ordentlichen und ausserordentlichen Kosten erhalten Sie auf Nachfrage bei unseren Hausleitungen.

Preiserhöhung

Der Verein Spielhuus-Tagesstätten ist laufend darum bemüht, den räumlichen und personellen Bedürfnissen der Gruppen und den steigenden Anforderungen an die Qualitätsnachzukommen. Das Spielhuus behält sich daher Preisänderungen vor.